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Für die Beantragung einer Mutter-Kind-Maßnahme in der Ostseeklinik Poel muss Ihr Arzt zunächst einen Antrag ausfüllen, welcher alle zur Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Situation wichtigen Faktoren (Erkrankungen, Beschwerden, Belastungssituationen, bisher durchgeführte Therapien) beinhaltet. Die erforderlichen Unterlagen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Weiterhin muss Ihr Arzt in diesem Antrag vermerken, ob eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V oder eine Rehabilitations-Maßnahme nach § 41 SGB V durchgeführt werden soll.


Heike Schröder und Gudrun Sieder aus der Patientenberatung/ -betreuung stehen Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung: Telefon: 038425 / 22 -112 u. -144

Darüber hinaus benötigen Sie einen gesonderten Antrag für Ihre Kinder. Ihre Kinder können Sie entweder begleiten, weil sie selbst behandlungsbedürftig sind, oder weil den Kindern eine Trennung von Mutter/Vater während der Maßnahme aus psychosozialen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ein Grund kann auch sein, dass es keine Möglichkeit gibt, Ihre Kinder während Ihrer Abwesenheit zu Hause zu versorgen.

Mit diesen Anträgen wenden Sie sich an Ihren Kostenträger und beantragen die Übernahme der Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme nach § 111 a SGB V in unserem Haus. Bei allen Fragen oder Problemen rund um die Beantragung einer Mutter-Kind-Maßnahme steht Ihnen unser unverbindlicher Beratungsservice unter 03 84 25/22–112 oder –114 gerne zur Verfügung.

Die Ostseeklinik Poel ist eine Vertragsklinik der DAK. Mitglieder können sich bei Ihrer DAK-Geschäftsstelle über die Möglichkeiten einer Mutter-Kind-Maßnahme informieren.

 
 
 

Ostseeklinik Poel • Mutter und Kind Einrichtung nach §111a SGB V für Versorgung und Rehabilitation • Hotline: 0384 35 / 22-0 • info@ostseeklinik-poel.de